Aufhilfenversicherung
Versichert sind Aushilfen und Taglöhner, sofern sie nicht der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) unterstellt sind. Für eine Jahresprämie von Fr. 75.— erhält man für das Aushilfspersonal folgenden Versicherungsschutz:
- Heilungskosten fünf Jahre unbegrenzt
- Taggeld CHF 50.— ab 15. Tag
- Todesfallkapital CHF 25'000.—
- Invaliditätskapital CHF 50'000.— / Progression 350%

