Aufhilfenversicherung

Versichert sind Aushilfen und Taglöhner, sofern sie nicht der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) unterstellt sind. Für eine Jahresprämie von Fr. 75.— erhält man für das Aushilfspersonal folgenden Versicherungsschutz:

  • Heilungskosten fünf Jahre unbegrenzt
  • Taggeld CHF 50.— ab 15. Tag
  • Todesfallkapital CHF 25'000.—
  • Invaliditätskapital CHF 50'000.— / Progression 350%