Unfalldeckung in der oblig. Krankenpflegeversicherung

Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder privat für die Leistungen von Unfall versichert sind, können Sie diese Leistungen aus der oblig. Krankenpflegeversicherung ausschliessen. Wenn Sie über keine anderweitige Versicherungsdeckung für Unfall verfügen, können Sie diese bei uns einschliessen

Wählbare Franchisen

Der Wechsel der Franchisen entweder von der ordentlichen zu einer wählbaren oder umgekehrt ist immer nur per Ende Jahr möglich. Mit dem Formular gemeldete Änderungen werden also per 01.01. des folgenden Jahres umgesetzt.

Hausarztmodell

Die bestehende Krankenpflegeversicherung kann in die Hausarztvariante umgewandelt. werden. Dadruch wird die freie Arztwahl ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Sparmed-Variante sorgfältig durchzulesen, bevor Sie den Wechsel vornehmen. Die Hausarztliste für die Sparmed-Variante finden Sie hier.