Informationen zur Steuererklärung
Gemäss der Wegleitung zur Steuererklärung ist ein Abzug möglich, falls die Kosten 5% des Nettoeinkommens (nicht des steuerbaren Einkommens!!!) übersteigen. Dies trifft jedoch sehr selten zu wie an folgenden Beispielen zu sehen ist:
Berechnung | |||
Nettoeinkommen | CHF 60'000.00 | ||
5% | CHF 3'000.00 | ||
Krankheitskosten | Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 |
Franchise | CHF 300.00 | CHF 1500.00 | CHF 2500.00 |
Selbstbehalt | CHF 700.00 | CHF 700.00 | CHF 700.00 |
Zahnarztkosten | CHF 700.00 | CHF 700.00 | CHF 700.00 |
Total Kosten | CHF 1700.00 | CHF 2800.00 | CHF 3800.00 |
In obigen Beispielen (1. und 2. ) können die selbst getragenen Kosten - trotz einer Franchise von CHF 1500.00 im 2. Beispiel - nicht auf der Steuererklärung aufgeführt werden. Die Möglichkeit eines Abzuges besteht, falls die Franchise sehr hoch angesetzt wird und das Nettoeinkommen durchschnittlich bis tief ist.
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