Übertritt in die Einzelversicherung
Scheidet eine versicherte Person aus der Kollektivversicherung aus, weil sie nicht mehr zu dem im Vertrag umschriebenen Kreis der Versicherten zählt oder weil der Vertrag aufgelöst wird, so hat sie das Recht, in die Einzelversicherung der Kasse überzutreten. Soweit die versicherte Person in der Einzelversicherung nicht höhere Leistungen versichert, dürfen keine neuen Versicherungs-vorbehalte angebracht werden; das im Kollektivvertrag massgebende Eintrittsalter ist beizubehalten. Bereits bezogene Leistungen werden auf die Gesamtansprüche angerechnet.
Für die Beantwortung allfälliger Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tel. 081 925 61 60 oder vitasurselva(at)bluewin.ch

