Damit ein Rückerstattungsanspruch ensteht, muss sowohl der bzw. die TherapeutIn als auch die angewendete Therapiemethode beim Krankenversicherer anerkannt sein. Dabei stützen wir uns auf das Erfahrungsmedizinische Register EMR, die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin ASCA oder die Naturärztevereinigung NVS, welche die Aus- und Weiterbildung der Therapeuten überprüfen und gegebenenfalls das Qualitätslabel vergeben.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, vor Therapiebeginn mit uns abzuklären, ob die vorgesehene Therapiemethode sowie betreffender Therapeut bei der vita surselva anerkannt ist.
Allgemeiner Zusatz
Der Allgemeine Zusatz übernimmt an die ausgewiesenen Kosten für komplementärmedizinische Behandlungen 90%, max. CHF 70.– pro Therapiestunde und höchstens CHF 3'000.– pro Kalenderjahr.
Surselva Cumpletta
Die Cumpletta übernimmt an die ausgewiesenen Kosten für alternativmedizinische Behandlungen 90%, höchstens jedoch CHF 70.– pro Therapiestunde (60 Min.) und maximal CHF 3'000.– pro Kalenderjahr, soweit diese der Behandlung einer Krankheit oder von Unfallfolgen dienen.
Eine Ausnahme bildet die Therapieform Atlaslogie. Hier vergütet die Cumpletta im Rahmen des jährlichen Gesamtanspruchs für Alternativmedizin 50%, max. CHF 70.– pro Therapiestunde (60 Min.).