Allgemeiner Zusatz
Der Allgemeine Zusatz erbringt bei der Behandlung psychischer Erkrankungen durch qualifizierte nichtärztliche PsychotherapeutInnen Leistungen von 50%, max. CHF 60.– pro Behandlungsstunde (60 Min.) und höchstens 25 Behandlungsstunden pro Kalenderjahr.
Keine Leistungen werden erbracht bei Psychotherapien, welche zum Zwecke der Selbstverwirklichung oder zu Lernzwecken erfolgen. Der Versicherer bezeichnet die Leistungserbringer, welche einen Leistungsanspruch begründen.
Surselva Cumpletta
Die Cumpletta erbringt bei der Behandlung psychischer Erkrankungen durch qualifizierte nichtärztliche PsychotherapeutInnen Leistungen von 50%, max. CHF 60.– pro Behandlungsstunde (60 Min.) und höchstens 25 Behandlungsstunden pro Kalenderjahr.
Keine Leistungen werden erbracht bei Psychotherapien, welche zum Zwecke der Selbstverwirklichung oder zu Lernzwecken erfolgen. Der Versicherer bezeichnet die Leistungserbringer, welche einen Leistungsanspruch begründen.