Allgemeiner Zusatz

An die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen, die zur Sehkorrektur verordnet werden übernimmt der Allgemeine Zusatz 50%, max. CHF 250.- pro Kalenderjahr. Allfällige Leistungen aus der OKP gehen vor.

Surselva Cumpletta

An die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen, die zur Sehkorrektur verordnet werden beteiligt sich die Cumpletta zu 50%, max. CHF 250.- pro Kalenderjahr, sofern die Leistungen nicht durch die OKP übernommen werden.