Allgemeiner Zusatz
An die Kosten medizinisch notwendiger Nottransporte ins nächstgelegene geeignete Spital in einem zweckdienlichen Transportmittel, an die Kosten des Rücktransportes in ein geeignetes Spital im Wohnkanton des Versicherten zur stationären Behandlung und an die Kosten für Rettungs- und Bergungsaktionen leistet der Allgemeine Zusatz gemäss Art. 10 der Zusatzbedingungen 90%, max. CHF 15'000.– pro Kalenderjahr.
Suchaktionen sind zu 90%, max. CHF 20'000.– pro Kalenderjahr versichert.
Surselva Kombi A
Gemäss Art. 4.2. der Zusatzbedingungen übernimmt die Surselva Kombi A CHF 5'000.– pro Kalenderjahr an die ungedeckten Kosten für Transportkosten, Rettungs- und Bergungsaktionen in Notfällen.
Surselva Cumpletta
Kostenübernahme von höchstens CHF 15'000.- pro Kalenderjahr an die ungedeckten Kosten gemäss Art. C17.2 der Zusatzbedingungen.