• Allgemeines zur Schülerunfallversicherung

    Die obligatorische Versicherung für Schulbetriebe.
    Die Versicherungsdeckung besteht für Kapitalleistungen bei Folgen von Unfällen während des Schulbetriebs. Mitversichert sind sämtliche von der Schule offiziell organisierten Veranstaltungen wie Schulreisen, Exkursionen, Ski-, Ferien- und Wanderlager und dergleichen. Der direkte Weg zu und von der Schule bzw. zu und vom Besammlungs-/Entlassungsort der Veranstaltung ist ebenfalls mitversichert.

    Die vom Kanton Graubünden vorgeschriebenen Kapitalsummen betragen im

    • Todesfall CHF 10'000.00
    • Invaliditätsfall CHF 150'000.00

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