• Obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG)

    Jahrgang 2007

    Mit der Vollendung des 18. Altersjahres erfolgt per 1. Januar des folgenden Jahres die Umteilung in die Prämienstufe der jungen Erwachsenen. Jugendliche, die bisher eine Wahlfranchise in der Grundversicherung geführt haben, sind für das Jahr 2026 in die Wahlfranchise, welche der bisherigen Wahlfranchise am nächsten ist, eingeteilt worden. Sollte die gesetzlich vorgegebene Umteilung nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, so muss dies uns schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Meldefristen finden Sie weiter unten.

    Spitalkostenbeitrag bei jungen Erwachsenen

    Junge Erwachsene, Jg. 2007 – 2001, die in Ausbildung sind, haben keinen Spitalkostenbeitrag zu entrichten. Damit wir die Kostenbeteiligung bei einem Spitalaufenthalt nach Gesetz und Verordnung abrechnen können, bitten wir Sie, uns in solchen Fällen einen schriftlichen Nachweis der Ausbildung einzureichen.

    Prämienverbilligung

    Personen oder Familien in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen haben einen Anspruch auf Prämienverbilligung. Anmeldeformulare erhalten Sie über die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde oder online über die Sozialversicherungsanstalt Ihres Wohnkantons. Der Anspruch für das Jahr 2025 verwirkt, wenn die Anmeldung nicht bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht wird. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenversicherung überwiesen und mit den Prämien verrechnet.

    Verteilung Ertrag aus Umweltabgaben, (BAFU)

    Der zu verteilende Pro-Kopf-Betrag beläuft sich auf CHF 64.20 pro Jahr. Sie erhalten diesen als monatliche Gutschrift von CHF 5.15. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.bafu.admin.ch/voc

  • Taggeldversicherung (KVG)

    Schadenmeldungen

    Taggeldversicherte verweisen wir insbesondere auf die Melde- und Mitwirkungspflicht gemäss unserem Reglement. Der Versicherte hat seine Arbeitsunfähigkeit innert 5 Tagen zu melden.

    Bei selbstverschuldeter, verspäteter Meldung der Arbeitsunfähigkeit besteht frühestens ab dem Meldedatum Anspruch auf das versicherte Taggeld.

  • Zusatzversicherungen (VVG)

    Änderungen

    Bei unserem Produkt Surselva Kombi A gibt es eine Prämiensenkung. Bei den übrigen Produkten, Cumpletta, Allgemeiner Zusatz, Spitalkapital und Spitaltaggeld bleiben die Prämientarife für 2026 unverändert.

    Für unsere Produkte haben wir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen überarbeitet. Diese treten per 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzen die Ausgabe vom 1. Januar 2004. Auf Wunsch können die Versicherten die Bedingungen in Papierversion bestellen.

    Bei den Spitalzusatzversicherungen activa/sanvita bleiben die Tarife für 2026 ebenfalls unverändert. Bei der Denta Zahnpflegeversicherung entfällt der Rabatt auf den bestehenden Tarif. Dies gilt ebenfalls als Tarif-anpassung per 1. Januar 2026.


    Bei allen Versicherungen hat die automatische Umstufung in eine höhere Altersklasse für die betroffenen Personen eine Prämienanpassung zur Folge. Steigt die Prämie infolge automatischer Umstufung in eine höhere Altersklasse, steht Ihnen das gleiche Kündigungsrecht zu, wie wenn es eine Prämienanpassung gäbe. Diese Versicherungen sind somit bis Ende November 2025 kündbar.

  • Fristen für Änderungen

    Posteingang bis 28. November 2025

    - Kündigung der Versicherung
    - Antrag auf tiefere Franchise
    - Änderungen des Zahlungsintervalls der Prämien

    Posteingang bis 31. Dezember 2025

    - Antrag auf höhere Franchise

  • Prämienzahlung

    1.5% Skonto auf die Jahresprämie

    Versicherte, welche die ganze Jahresprämie bis am 9. Januar 2026 (Zahlungseingang) überweisen, erhalten eine Rückerstattung von 1.5% der Jahresprämie.

    Zahlungen über Dauerauftrag

    Falls Sie Ihre Prämienrechnungen per Dauerauftrag bezahlen, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig an die neuen Prämienbeiträge anzupassen. Um diesen Aufwand zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen für Ihre Zahlungen das Debit Direct oder das Lastschriftenverfahren.