• Obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG)

    Jahrgang 2005

    Mit der Vollendung des 18. Altersjahres erfolgt per 1. Januar des folgenden Jahres die Umteilung in die Prämienstufe der jungen Erwachsenen. Jugendliche, die bisher eine Wahlfranchise in der Grundversicherung geführt haben, sind für das Jahr 2024 in die Wahlfranchise, welche der bisherigen Wahlfranchise am nächsten ist, eingeteilt worden. Sollte die gesetzlich vorgegebene Umteilung nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, so muss dies uns schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Meldefristen finden Sie weiter unten.

    Spitalkostenbeitrag bei jungen Erwachsenen

    Junge Erwachsene, Jg. 2005 – 1999, die in Ausbildung sind, haben keinen Spitalkostenbeitrag zu entrichten. Damit wir die Kostenbeteiligung bei einem Spitalaufenthalt nach Gesetz und Verordnung abrechnen können, bitten wir Sie, uns in solchen Fällen einen schriftlichen Nachweis der Ausbildung einzureichen.

    Prämienverbilligung

    Personen oder Familien in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen haben einen Anspruch auf Prämienverbilligung. Anmeldeformulare erhalten Sie über die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde oder online über die Sozialversicherungsanstalt Ihres Wohnkantons. Der Anspruch für das Jahr 2024 verwirkt, wenn die Anmeldung nicht bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht wird. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenversicherung überwiesen und mit den Prämien verrechnet.

    Verteilung Ertrag aus Umweltabgaben, (BAFU)

    Der zu verteilende Pro-Kopf-Betrag beläuft sich auf CHF 64.20 pro Jahr. Sie erhalten diesen als monatliche Gutschrift von CHF 5.35. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.bafu.admin.ch/voc

  • Taggeldversicherung (KVG)

    Schadenmeldungen

    Taggeldversicherte verweisen wir insbesondere auf die Melde- und Mitwirkungspflicht gemäss unserem Reglement. Der Versicherte hat seine Arbeitsunfähigkeit innert 5 Tagen zu melden.

    Bei selbstverschuldeter, verspäteter Meldung der Arbeitsunfähigkeit besteht frühestens ab dem Meldedatum Anspruch auf das versicherte Taggeld.

  • Zusatzversicherungen (VVG)

    Änderungen

    Für das Jahr 2024 gibt es bei unseren eigenen Produkten, Allgemeiner Zusatz und Surelva Cumpletta eine Tarifanpassung.Bei den Spitalzusatzversicherungen activa/sanvita bleiben die Tarife für 2024 unverändert. Bei der Denta Zahnpflegeversicherung kann für die Jahre 2024 und 2025 ein Rabatt auf den bestehenden Tarif gewährt werden. Dies gilt ebenfalls als Tarifanpassung per 1. Januar 2024.
    Bei allen Versicherungen hat die automatische Umstufung in eine höhere Altersklasse für die betroffenen Personen eine Prämienanpassung zur Folge. Steigt die Prämie infolge automatischer Umstufung in eine höhere Altersklasse, steht Ihnen das gleiche Kündigungsrecht zu, wie wenn es eine Prämienanpassung gäbe. Diese Versicherungen sind somit bis Ende November 2023 kündbar.

  • Fristen für Änderungen

    Posteingang bis 30. November 2023

    - Kündigung der Versicherung
    - Antrag auf tiefere Franchise
    - Änderungen des Zahlungsintervalls der Prämien

    Posteingang bis 31. Dezember 2023

    - Antrag auf höhere Franchise

  • Prämienzahlung

    1.5% Skonto auf die Jahresprämie

    Versicherte, welche die ganze Jahresprämie bis am 2. Januar 2024 (Zahlungseingang) überweisen, erhalten eine Rückerstattung von 1.5% der Jahresprämie.

    Zahlungen über Dauerauftrag

    Falls Sie Ihre Prämienrechnungen per Dauerauftrag bezahlen, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig an die neuen Prämienbeiträge anzupassen. Um diesen Aufwand zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen für Ihre Zahlungen das Debit Direct oder das Lastschriftenverfahren.